Wenn sich Frauchen und Herrchen trennen, geht das auch am Familienhund nicht spurlos vorbei. Für denjenigen Partner, der den Hund zurücklassen muss, ist die Trennung vom Vierbeiner manchmal schlimmer als das Verlassen des ehemals geliebten Partners. Wenn es zu einer Trennung bzw. Scheidung kommt, müssen eine Vielzahl rechtlicher Fragen geklärt werden. Die Situation ist vor allem im Bezug auf den Familienhund sehr schwer zu meistern. Somit stellt sich die Frage, wer bekommt den Scheidungshund? Wer darf Fiffi behalten?

Rechtliche Grundlagen

Im Moment gibt es noch keinerlei gesetzliche Bestimmung für Haustiere, wie es beispielsweise bei Kindern der Fall ist. Hierbei wird z.B. die Obsorge, die Unterhaltszahlungen oder das Kontaktrecht geregelt.

Tiere sind zwar keine Dinge, dennoch ist auf sie das für Sachen geltende Recht anzuwenden. Bei der Verteilung der gemeinsamen Dinge wird vom Gericht, nach den Grundsätzen der Billigkeit, entschieden, wem der Hund zugesprochen wird.

Derjenige, der eine stärkere emotionale Bindung zum Tier hat und auch in Zukunft besser für das Tier sorgen kann, bekommt den Hund.

So wird beispielsweise die Frau, die das Sorgerecht für die Kinder bekommen hat und weiterhin im gemeinsamen Haus lebt, auch den Hund zugesprochen bekommen. Die Entscheidung kann aber auch von der beruflichen Situation ausschlaggebend gemacht werden. Wenn beide Partner berufstätig sind und es ist einem der Ehegatten möglich, den Hund mit zur Arbeit zu nehmen oder von zu Hause aus zu arbeiten, wird wahrscheinlich demjenigen der Familienhund zugesprochen.

Grundsätzlich gilt aber: Es wird immer im Interesse des Tieres entschieden.

Scheidungshund wer darf den Hund behalten

Sonderfall beim Scheidungshund

Wenn einer der beiden Eheleute den Vierbeiner schon mit in die Beziehung gebracht hat, oder während der Ehe geschenkt oder vererbt bekommen hat, bleibt der Hund auch nach einer Trennung bei dem ursprünglichen Eigentümer.

Ein weiterer Sonderfall tritt ein, wenn das Tier zur Berufsausübung, zum Beispiel als Rettungshund, dient. In diesem Fall steht dem jeweiligen Ehegatten das Tier alleine zu.

Einvernehmliche Scheidung

Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung treffen die Ehegatten gemeinsam eine Vereinbarung was mit dem Familienhund geschehen soll. Eine denkbare Lösung ist in diesem Fall, dass sich die ehemaligen Eheleute abwechselnd um den Hund kümmern bzw. entsprechende Besuchsrechte vereinbart werden. Welche Lösung schlussendlich für alle Beteiligten die beste ist, ist vom Individualfall abhängig.

Fazit: Scheidungshund soll nicht darunter leiden

Auch wenn bei einer Scheidung die Stimmung sehr angespannt ist, sollten beide Eheleute die eigenen Wünsche in den Hintergrund rücken und zum Wohle des Haustieres entscheiden. Eine gemeinsame Entscheidung mit Besuchsrecht etc. kann für beide Partner im Bezug auf Urlaub oder im Krankheitsfall eine sehr gute Lösung darstellen.